Vermietungsverbot wegen Pandemie - Frage an BK sebastian KURZ
ANTWORT vom 09.02.2021 | Abteilung V/3 - Tourismus - Servicestelle
Zunächst bedauern wir, dass die COVID-19-Krise auch Sie stark getroffen hat. Es steht außer Frage, dass die Pandemie jedem Einzelnen viel abverlangt. Wir können Ihren Unmut über das generelle Beherbergungsverbot, einschließlich Almhütten, gut verstehen. Der Bundesregierung ist durchaus bewusst, dass das Beherbergungsverbot eine große Einschränkung sowohl für die Beherbergungsbetriebe als auch für die Bevölkerung bedeutet. Leider bestätigen die – nach wie vor zu hohen – Infektionszahlen und die neuen Virus-Mutationen die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Dass einige der von der Bundesregierung verhängten Einschränkungen nicht immer leicht nachvollziehbar sind, ist bei den vielen unterschiedlichen Interessenslagen verständlich. Dazu lassen Sie uns folgendes ausführen:
Um die Infektionszahlen genauestens im Auge behalten zu können, setzt die Bundesregierung auf eine kontrollierte, gesicherte und schrittweise Lockerung der Maßnahmen. Eine Eröffnung der Beherbergungsbetriebe – vor allem während der Ferien – würde die Reiselust und damit eine erhöhte Mobilität der Bevölkerung in Gang setzen. Dies würde eine unkontrollierte Ausbreitung der COVID-19-Infektionen begünstigen und die notwendige Eindämmung des Virus deutlich erschweren. Aus diesem Grund hat das verordnungsgebende Gesundheitsministerium beschlossen, alle Beherbergungsbetriebe erst im nächsten Schritt ab voraussichtlich März 2021 zu öffnen. Dies nicht zuletzt, um eine Gleichbehandlung aller Beherbergungsbetriebe zu gewährleisten.
Wir dürfen Ihnen jedoch versichern, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, allen Beherbergungsbetrieben das Wiederaufsperren und einen möglichst ungehinderten Betrieb zu ermöglichen. Inzwischen verschärfen die neuen Virus-Mutation und deren erhöhte Ansteckungsgefahr die Lage zusätzlich. Es finden daher laufend Evaluierungen und Neubewertungen der aktuellen Situation statt, auf deren Basis das zuständige Gesundheitsministerium dann jeweils die nächsten Schritte beschließt. Die politischen Entscheidungen stützen sich dabei auf die jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse von anerkannten Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen. Bundesministerin Köstinger setzt sich intensiv dafür ein, dass die Beherbergungsbetriebe möglichst gute Voraussetzungen vorfinden, um ihrer Tätigkeit bald wieder nachgehen zu können.